Unterlagen und Infomationen zur Ausbildung an den Einsatzschulen
Termine und Fristen finden Sie hier.
- Im 2. Ausbildungsjahr findet eine mehrstündige Lehrprobe in der beruflichen Fachrichtung statt.
- Das Fachgebiet darf nicht das gleiche Fachgebiet wie in einer anderen Lehrprobe der beruflichen Fachrichtung sein.
- Jede Betreuungslehrkraft ist Mitglied der Prüfungskommission bei der Lehrprobe ihrer betreuten Referendarin/ihres betreuten Referendars.
- Das Eröffnungsprotokoll der Lehrprobe wird an die Prüfungsvorsitzende/den Prüfungsvorsitzenden (per Fax oder E-Mail) geschickt.
- Das Ergebnisprotokoll und eine Ausfertigung der Ausarbeitung wird ggf. von der Einsatzschule im Auftrag der Prüfungsvorsitzenden/ des Prüfungsvorsitzenden an das Studienseminar geschickt. Ein Versand per Einschreiben, sowie ein Vorabversand per E-Mail oder Fax ist nicht nötig.
- Gegen Ende des ersten Halbjahres des 2. Ausbildungsjahres erstellt jede Einsatzschule einen Gutachtenvorschlag für jede Referendarin/jeden Referendar.
- Vorlagen für das Gutachten befinden sich auf der Internetseite hier. Für den Zugriff auf die Gutachtenvorlagen ist ein Login mit den Ihnen vorliegenden Zugangsdaten notwendig.
- Im 2. Ausbildungsjahr werden von der Betreuungslehrkraft 2 Entwicklungsgespräche geführt und dokumentiert.
- Die Referendarinnen und Referendare müssen einen Tätigkeitsbericht führen.
- Die hier bereitgestellte Vorlage für die Tätigkeitsnachweise der Referendarinnen und Referendare dient als Hilfestellung. Sie kann von der Betreuungslehrkraft angepasst werden.
- Die Tätigkeitsnachweise sind der Betreuungslehrkraft vorzulegen und verbleiben bei dieser.