Unterlagen und Infomationen zum Unterrichtseinsatz und zu den Prüfungen nach LPO II
Termine und Fristen finden Sie hier.
Informationen zu den Schul- und Hauptseminartagen finden Sie hier.
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Teilnehmer des Studiengangs "Master Berufliche Bildung Integriert" finden Informationen zu den Schul- und Hauptseminartagen hier.
Nach § 21 LPO II müssen insgesamt 3 Prüfungslehrproben abgelegt werden: 2 Lehrproben aus der beruflichen Fachrichtung und 1 Lehrprobe aus dem Unterrichtsfach bzw. 3 Lehrproben in der beruflichen Fachrichtung, falls kein Unterrichtsfach vorhanden ist.
- 1. Ausbildungsjahr an der Seminarschule: 2 Lehrproben (je 45 min.)
- 2. Ausbildungsjahr an der Einsatzschule: 1 Lehrprobe (mind. 90 min.)
- Eröffnung: 1 Woche vor der Lehrprobe (auch in den Ferien möglich)
- Bei Krankheit am Tag der Lehrprobe: Zeugnis des Gesundheitsamtes erforderlich
- Bei Krankheit nach der Eröffnung: Ersatztermin mit neuem Thema
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Jede Referendarin/Jeder Referendar hat nach § 18 LPO II eine schriftliche Hausarbeit aus dem Gebiet der Pädagogik oder der Psychologie oder der Didaktik einer beruflichen Fachrichtung anzufertigen.
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Im 2. Ausbildungsjahr findet das Kolloquium (§ 19 LPO II) sowie mündliche Prüfungen (§ 20 LPO II) statt:
- Kolloquium im Seminarbezirk des 2. Ausbildungsjahres (30 min)
- Bei Krankheit am Tag der Prüfungen: Amtsärztliches Attest erforderlich
Mündliche Prüfungen im Seminarbezirk des 1. Ausbildungsjahres
- Didaktik der beruflichen Fachrichtung (20 min, ohne Unterrichtsfach 40 min)
- Didaktik des Unterrichtsfaches (20 min)
- Staatsbürgerliche Bildung, Schulrecht/Schulkunde (insgesamt 20 min, bei Unterrichtsfach Sozialkunde 20 min Schulrecht/Schulkunde und keine Prüfung in staatsbürgerlicher Bildung)
Inhalte der Hauptseminarmodule sowie staatsbürgerliche Bildung und Schulrecht/Schulkunde finden Sie hier.
Gegen Ende des Vorbereitungsdienstes erstellt nach § 22 LPO II die zuständige Seminarvorständin/der zuständige Seminarvorstand auf Grund von Vorschlägen der Seminarlehrkräfte und der Leiterin oder des Leiters der Einsatzschule ein Gutachten.
Bewertet werden die Teilbereiche
- Unterrichtskompetenz,
- Erzieherische Kompetenz und
- Handlungs- und Sachkompetenz
Für die Bildung der Note des 2. Staatsexamens werden nach LPO II die Prüfungsteile unterschiedlich gewichtet:
Zur Notenermittlung wird der Teiler 13 verwendet.
Weitere Regelungen zur Bildung der Gesamtnote und der Platzziffer befinden sich in der LPO II.